Warnschutzbekleidung



Allgemeine Informationen zur Warnbekleidung

 

Warnschutzbekleidung nach DIN EN 471:

Warnbekleidung als persönliche Schutzausrüstung (PSA)

 

 

Persönliche Schutzbekleidung ist immer dann zu tragen, wenn eine Gefährdung der Person bei Ausübung der Arbeit besteht. Warnbekleidung ist eine besonders auffällige Bekleidung, die Menschen im Straßenverkehr schützen soll.

In 35 Abs. 6 StVO wird geregelt, dass Personen, die im Straßenraum oder anderen Verkehrsräumen tätig sind, Warnkleidung tragen müssen. Merkmale der EN 471 Warnbekleidung muss so auffällig sein, dass die Arbeitsperson bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit möglichst früh wahrgenommen wird. Die geforderte Auffälligkeit wird durch zwei Materialien erreicht:

    • (1) - Hintergrundmaterial (fluoreszierend in den Farben orange-gelb)
    • (2) - Reflexstreifen (reflektierende Streifen)

 

Einteilung in Klassen

In Abhängigkeit von den geforderten Mindestflächen der Kombination von - Hintergrundmaterial und - Reflexstreifen wurden drei Klassen (1 bis 3) festgelegt. So befinden sich in der Klasse 3 die Bekleidungsteile mit dem höchsten Anteil von Hintergrundmaterial und Reflexstreifen, d.h. es ist visuell am besten wahrnehmbare Schutzbekleidung (z.B. Jacke und Hose).

 

Informationen:

 

E-Mail: handel(at)rohwedder.net

 

Tel.: 030/62 880 - 140

 

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