Schutzausrüstungen



Allgemeine Informationen zu Schutzausrüstungen

 

 

Die Benutzungsdauer von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

    • EN 341: Abseilgeräte

    • EN 353-2: mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

    • EN 354: Verbindungsmittel

    • EN 358: persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und zur Verhinderung

                   von Abstürzen

    • EN 360: Höhensicherungsgeräte

    • EN 361: Auffanggurte

    • EN 363: Auffangsysteme

    • EN 795: Anschlageinrichtungen


Informationen:

 

E-Mail: handel(at)rohwedder.net

 

Tel.: 030/62 880 - 140

 

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