Schutzausrüstungen
Allgemeine Informationen zu Schutzausrüstungen
Die Benutzungsdauer von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
- EN 341: Abseilgeräte
- EN 353-2: mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
- EN 354: Verbindungsmittel
- EN 358: persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und zur Verhinderung
von Abstürzen - EN 360: Höhensicherungsgeräte
- EN 361: Auffanggurte
- EN 363: Auffangsysteme
- EN 795: Anschlageinrichtungen
Informationen:
E-Mail: handel(at)rohwedder.net
Tel.: 030/62 880 - 140











