Kopfschutz
Allgemeine Informationen zum Kopfschutz
Der Schutzhelm unterliegt der neuen DIN-EN 397:
Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen durch herabfallende, umfallende und fortgeschleuderte Gegenstände, durch pendelnde Lasten und durch Anstoßen an Hindernisse Kopfverletzungen auftreten können, sind Schutzhelme zu tragen. Sie sind vom Unternehmer in genügender Anzahl und ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen und in einwandfreiem Zustand zu halten. Tragedauer Erfahrungswerte belegen, dass bei thermoplastischen Schutzhelmen eine Tragedauer von ca. 5 Jahren erreicht werden kann, ohne dass sich die Schutzwirkung spürbar verringert. Bei Schutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen wird die Tragedauer durch mechanische Beschä-digung begrenzt. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, die Helme nach vier bis fünf Jahren zu ersetzen. Nach Unfällen mit stark einwirkenden Schlägen darf der Schutzhelm keinesfalls weiter benutzt werden.
Informationen:
E-Mail: handel(at)rohwedder.net
Tel.: 030/62 880 - 140











