Gehörschutz



Allgemeine Informationen zum Gehörschutz

Unfallverhütungsvorschrift "Lärm":

 

 

Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die durch Schalldämmung die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör soweit verringern, dass die Entwicklung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden wird. Der Unternehmer muss bei Beurteilungspegeln über 85 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung stellen. Die Versicherten haben den zur Verfügung gestellten Gehörschutz bei Beurteilungspegeln ab 90 dB(A) zu benutzen. Bereiche, in denen Beurteilungspegel ab 90 dB(A) auftreten, sind als Lärmbereiche zu kennzeichnen.

Die DIN EN 458 unterscheidet:


    • 1. Gehörschutzstöpsel:

    • sind Gehörschützer, die im Gehörgang oder in der Ohrmuschel getragen werden. Sie werden in zwei Klassen unterteilt: Einwegstöpsel für den einmaligen Gebrauch und wiederverwendbare Stöpsel für den mehrmaligen Gebrauch.

    • Man unterscheidet folgende Arten:

      • fertig geformte Gehörschutzstöpsel
      • vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel
      • Gehörschutz-Otoplastiken
      • Bügelstöpsel
    • 2. Kapselgehörschützer

    • sind Gehörschützer mit Kapseln, die beide Ohrmuscheln umschließen. Sie haben Universal-, Kopf-, Kinn- oder Nackenbügel oder können an einem Helm befestigt werden.


Wer im Lärmbereich ein geprüftes und zugelassenes Schallschutzmittel ständig und richtig trägt, erleidet keine Gehörschädigung! Der Gehörschutz soll bequem sitzen, nicht drücken, hautverträglich und hygienisch sein. Er soll die Sprachverständigung und das Erkennen von Warnsignalen ermöglichen.

Die angegebenen Dämmwerte erläutern sich wie folgt: Der SNR-Wert (Single-Noise-Reduction) ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen werden muss. Liegt die Differenz unter dem durch z.B. berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Arbeitsrichtlinien o.ä. Grenzwerte, so ist der Gehörschutz ausreichend.

Beispiel:

Der vorgeschriebene Wert liegt bei 85 dB(A) Die Lärmbelästigung beträgt 105 dB(A) Der SNR-Wert des Gehörschutzes beträgt 22 dB(A) So ergibt sich 105 minus 22 = 83, somit ist der Gehörschutz in diesem Falle ausreichend. Die H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzwerten an: H steht für "High" und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz M steht für "Middle" und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 1000 und 2000 Hz L steht für "Lot" und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 63 und 1000 Hz.

 

Informationen:

 

E-Mail: handel(at)rohwedder.net

 

Tel.: 030/62 880 - 140

 

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