Augen- und Gesichtsschutz
Allgemeine Informationen zu Augen- und Gesichtsschutz
Information zu Schutzbrillen nach EN 166; Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften VBG §4: (1) "Ist es durch betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen, dass die Versicherten Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Unternehmer hat insbesondere zur Verfügung zu stellen: Augen- oder Gesichtsschutz, wenn mit Augen- oder Gesichtsverletzungen durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder durch gefährliche Strahlung zu rechnen ist."
Man unterscheidet bei schädigenden Einflüssen:
- mechanische Schädigungen (z.B. durch Staub, Späne, Splitter),
- optische Schädigungen (z.B. durch UV-Strahlen, Laserlicht),
- chemische Schädigungen (z.B. durch Säuren, Laugen) und
- thermische Schädigungen (durch Hitze, Kälte).
Bei vielen Arbeitsprozessen treten mehrere Gefahren gleichzeitig auf, so dass der Augenschutz mehrfach vorbeugend konstruiert sein muss: z.B. sollten Schweißbrillen aufgrund Ihrer Belastung, sowohl vor optischen, mechanischen als auch vor thermischen Einflüssen schützen. Die europäische Normung bezieht sich auf die jeweiligen Schutzgläser bzw. Sichtscheiben. Sichtscheiben werden jeweils eingeteilt in Sicherheits-Sichtscheiben und Sichtscheiben mit Filterwirkung. So bestehen Schutzbrillen aus Brillenkörper und Sichtscheiben nach DIN EN 169.
Einteilung gemäß europäischer Normung:
- DIN EN 166: gesamter persönlicher Augenschutz
- DIN EN 167: optische Prüfverfahren
- DIN EN 168: mechanische Prüfverfahren
- DIN EN 169: Filter für Schweißarbeiten
Informationen:
E-Mail: handel(at)rohwedder.net
Tel.: 030/62 880 - 140











