Atemschutz
Allgemeine Informationen zum Atemschutz
Vorschriften und Normen
Nach VBG 1 §4 (2) hat der Unternehmer Atemschutz zur Verfügung zu stellen, wenn Versicherte gesundheitsschädlichen, insbesondere giftigen, ätzenden oder reizenden Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ausgesetzt sein können. Vorher ist allerdings durch den Unternehmer jede Maßnahme zu ergreifen, bauseits einen zusätzlichen Einsatz von Atemschutz zu verhindern. In der europäischen Richtlinie 89/656/EWG, die seit Januar 1997 in nationales Recht umgesetzt wird, sind weitere Vorschriften über die Voraussetzungen, Auswahl und Benutzung von Atemschutzgeräten enthalten. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden in drei Kategorien eingeteilt. Der Bereich Atemschutz ist der Kategorie 3 (komplexe Schutzausrüstung) zugeordnet, die gegen tödliche Gefahren oder ernste, irreversible Gesundheitsschäden schützen soll.
So finden Sie den richtigen Atemfilter
Hauptanwendungsgebiet | Kennfarbe | Filterklasse |
organische Gase und Dämpfe | braun | A2 |
wie Gasfilter, jedoch mit zusätzlichem | braun-weiß | A2-P2 |
wie Gasfilter, jedoch mit zusätzlichem | braun-weiß | A2-P3 |
organische Gase und Dämpfe |
| A2 |
Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden.
Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1: Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration).
Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2: Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen wie z.B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauche. Bis zum 10fachen des Grenzwertes erlaubt.
Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3: Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30fachen des Grenzwertes.
Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.
Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2: Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z.B. beim Farbspritzen, Sprühklebern).
Filterart | Filterklasse | Schutz gegen |
Gasfilter | 1 | Gase und Dämpfe |
Partikelfilter | P1 | feste Partikel, inerter Stoff |
Kombinationsfilter | 1-P2 | Gase und Dämpfe, feste und flüssige Partikel gesundheitsschädl. Stoffe |
Die Lagerzeiten für fabrikmäßig verschlossene und sachgemäß gelagerte Gas- und Kombinationsfilter betragen, in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie:
- Filter mit Kennbuchstaben A: 5 Jahre
- Filter mit Kennbuchstaben B, C0: 4 Jahre
- Mehrbereichsfilter ABEK: 4 Jahre
- Alle übrigen Filter: 3 Jahre
Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern ist bei sachgemäßer Lagerung unbegrenzt.
Filtertyp | Hauptanwendungsbereich |
AX | Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt s 65°C |
A | Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt > 65°C |
B | Anorganische Gase und Dämpfe z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff (Blausäure) |
E | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid |
K | Ammoniak |
CO | Kohlenmonoxid |
Hg | Quecksilber (Dampf) |
NO | Nitrose Gase einschließlich Stickstoffmonoxid |
Reaktorfilter | Radioaktives Jod einschließlich radioaktivem Jodmethan |
P | Partikel |
Informationen:
E-Mail: handel(at)rohwedder.net
Tel.: 030/62 880 - 140











