Atemschutz



Allgemeine Informationen zum Atemschutz

Vorschriften und Normen

 

Nach VBG 1 §4 (2) hat der Unternehmer Atemschutz zur Verfügung zu stellen, wenn Versicherte gesundheitsschädlichen, insbesondere giftigen, ätzenden oder reizenden Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ausgesetzt sein können. Vorher ist allerdings durch den Unternehmer jede Maßnahme zu ergreifen, bauseits einen zusätzlichen Einsatz von Atemschutz zu verhindern. In der europäischen Richtlinie 89/656/EWG, die seit Januar 1997 in nationales Recht umgesetzt wird, sind weitere Vorschriften über die Voraussetzungen, Auswahl und Benutzung von Atemschutzgeräten enthalten. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden in drei Kategorien eingeteilt. Der Bereich Atemschutz ist der Kategorie 3 (komplexe Schutzausrüstung) zugeordnet, die gegen tödliche Gefahren oder ernste, irreversible Gesundheitsschäden schützen soll.

So finden Sie den richtigen Atemfilter

 

Hauptanwendungsgebiet

Kennfarbe

Filterklasse

organische Gase und Dämpfe
anorganische Gase und Dämpfe
Ammoniak

braun
grau
grün

A2
B2
K2

wie Gasfilter, jedoch mit zusätzlichem
Schutz gegen Schwebstoffe

braun-weiß
grau-weiß

A2-P2
B2-P2

wie Gasfilter, jedoch mit zusätzlichem
Schutz gegen Schwebstoffe und
Partikel der Filterklasse P

braun-weiß
grau-weiß
gelb-weiß
grün-weiß

A2-P3
B2-P3
E2-P3
K2-P3

organische Gase und Dämpfe
anorganische Gase und Dämpfe
Schwefeldioxyd
Ammoniak und zusätzl. Schutz gegen
Schwebstoffe und Partikel
der Filterklasse P3

 

A2
B2
E2
K2-P3

 

Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden.

Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1: Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration).

Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2: Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen wie z.B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauche. Bis zum 10fachen des Grenzwertes erlaubt.

Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3: Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30fachen des Grenzwertes.

Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.

Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2: Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z.B. beim Farbspritzen, Sprühklebern).

Filterart

Filterklasse

Schutz gegen

Gasfilter

1
2
3

Gase und Dämpfe
Gase und Dämpfe
Gase und Dämpfe

Partikelfilter

P1
P2
P3

feste Partikel, inerter Stoff
feste und flüssige Partikel mindergiftiger (gesundheitsschädl.) Stoffe
feste und flüssige Partikel giftiger und sehr giftiger Stoffe

Kombinationsfilter

1-P2
2-P2
2-P3

Gase und Dämpfe, feste und flüssige Partikel gesundheitsschädl. Stoffe
Gase und Dämpfe, feste und flüssige Partikel gesundheitsschädl. Stoffe
Gase und Dämpfe, feste und flüssige Partikel giftiger und sehr giftiger Stoffe

 

Die Lagerzeiten für fabrikmäßig verschlossene und sachgemäß gelagerte Gas- und Kombinationsfilter betragen, in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie:

  • Filter mit Kennbuchstaben A: 5 Jahre
  • Filter mit Kennbuchstaben B, C0: 4 Jahre
  • Mehrbereichsfilter ABEK: 4 Jahre
  • Alle übrigen Filter: 3 Jahre


Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern ist bei sachgemäßer Lagerung unbegrenzt.

Filtertyp

Hauptanwendungsbereich

AX

Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt s 65°C

A

Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt > 65°C

B

Anorganische Gase und Dämpfe z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff (Blausäure)

E

Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid

K

Ammoniak

CO

Kohlenmonoxid

Hg

Quecksilber (Dampf)

NO

Nitrose Gase einschließlich Stickstoffmonoxid

Reaktorfilter

Radioaktives Jod einschließlich radioaktivem Jodmethan

P

Partikel

 

 

Informationen:

 

E-Mail: handel(at)rohwedder.net

 

Tel.: 030/62 880 - 140

 

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