Elektrowerkzeuge - Vibrationen
- Wen betrifft die Richtlinie?
- Welche gesundheitlichen Risiken gibt es bei zu hohen Vibrationen?
- Was bedeutet die Richtlinie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber ist aufgefordert, die tägliche Vibrationsbelastung seiner Mitarbeiter einzuschätzen und bei Überschreitung der Grenzwerte zu verringern. Sowohl die Stärke der Vibrationen als auch die Einsatzdauer des Werkzeuges haben Einfluss auf die tägliche Vibrationsbelastung.
Die Richtlinie definiert zwei Grenzwerte
1. Ab einem Vibrationswert des Elektrowerkzeugs von 2,5 m/s2 gilt ein Elektrowerkzeug als kritisch, wenn es länger als 8 Stunden im Dauerbetrieb eingesetzt wird. In diesem Fall müssen die Risiken genauer bewertet und der Arbeitnehmer entsprechend informiert werden.
2. Überschreitet ein Elektrowerkzeug den Vibrationswert von 5 m/s2, muss die effektive Arbeitszeit des Mitarbeiters mit diesem Elektrowerkzeug von 8 Stunden pro Tag entsprechend reduziert werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Arbeitnehmer besser vor Krankheiten zu schützen, die nach jahrelanger Belastung durch hohe Vibrationen auftreten können.
Die Grafik zeigt, wie sich d. Vibrationswerte von Elektrowerkzeugen auf die zul. Arbeitszeit auswirken.
- Sind alle Elektrowerkzeuge in gleichem Maße von der Richtlinie betroffen?
Viele Anwender von Elektrowerkzeugen überschätzen die Zeit, die sie mit einem Elektrowerkzeug tatsächlich arbeiten. Als effektive Arbeitszeit bezeichnet man nur die Zeit, in der das Gerät eingeschaltet ist und wirklich mit ihm gearbeitet wird. Im Schnitt liegt diese Zeit zwischen 10 und 30 Minuten pro Tag, bei wenigen,extremen Anwendungen bei max. 3 Stunden/Tag.
Die Tabelle zeigt eine Auswahl von kritischen Elektrowerkzeugen mit ihren üblichen effektiven Arbeitszeiten.
- Woher weiß ich, welche Geräte welche Vibrationswerte haben?
Gemäß EN 60745 werden unter Laborbedingungen Sensoren an die Handgriffe des Elektrowerkzeuges angebracht. Mit einem speziellen Messinstrument werden die Vibrationen des Elektrowerkzeuges 3- dimensional gemessen.
- Was macht Bosch, um mich zu schützen?
Bei Elektrowerkzeugen, bei denen der Vibrationsgrenzwert von 5 m/s 2 überschritten wird, ist die effektive Arbeitszeit pro Tag mit einem Elektrowerkzeug zu überwachen. Das betrifft in erster Linie Hämmer und Winkelschleifer. Alle anderen Elektrowerkzeuge sind in der Regel als unkritisch einzustufen, weil entweder der Vibrationswert wesentlich geringer ist oder die effektive Arbeitszeit weit unter 8 Stunden/Tag liegt.
Die Grafik zeigt, die max. zul. Arbeitszeit pro Tag mit dem Bosch GBH 5-40 DE Professional und GWS 24 JBV Professional.
Die folgenden Tabellen ergeben sich aus dem Arbeitsfortschritt des Elektrowerkzeuges, seinen Vibrationswert und der damit zulässigen Arbeitszeit. Sie zeigen die Höhe des zulässigen Arbeitspensums für Bosch Hämmer und Winkelschleifer an einem 8-Stunden-Arbeitstag und verdeutlichen, dass eine sehr große Anzahl an Bohrungen, Schleif - und Trennarbeiten möglich ist, bevor der zulässige Grenzwert erreicht wird.
- Was zeichnet die patentierte Vibrationsdämpfung von Bosch aus?
1. Haupthandgriff und Zusatzhandgriff berühren das Motorgehäuse nicht direkt. Das Dämpfungselement (Vibration Control) entkoppelt die beiden auch hier und sorgt dafür, dass Vibrationen kaum auf den Anwender übertragen werden.
2. Das Dämpfungselement (Vibration Control) ist je nach Maschine und Einsatzort auf die Schwingungsfrequenzen abgestimmt und dämpft damit die Vibrationen optimal.
3. Und die Besonderheit nur bei Bosch: die Sicherheit. Beim Zusatz- und Haupthandgriff sind spezielle Schrauben verarbeitet, die die Anbindung des Handgriffes immer gewährleisten, auch wenn das Dämpfungselement einmal beschädigt sein sollte. Diese patentierte Konstruktion ermöglicht damit optimale Dämpfung durch Entkopplung bei gleichzeitig unverändert hoher Sicherheit.
Andere Systeme sind nur teilweise entkoppelt und daher weniger wirkungsvoll. Autobalancer reduzieren die Vibrationen zwar im Leerlauf, jedoch kaum im Betrieb, wo die größte Belastung ensteht. Die Wirkung der doppelten Dämpfung durch vollständige Entkopplung des Haupt- und Zusatzhandgriffs bleibt unerreicht.
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