Versicherungsbedingungen der Friedrich Rohwedder Vermietung GmbH



 1. Maschinen-Voll-Versicherung (gemäß ABMG)


     - gegen Brand
     - gegen Diebstahl
     - gegen Maschinenbruch


mit Eigenanteil pro Schadensfall

Im Rahmen der Maschinen-Voll-Versicherung übernimmt der

Versicherer die Entschädigung für unvorgesehen eintretende

Schäden an den versicherten Sachen insbesondere durch:

- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Konstruktion-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess- Regel oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl oder Schmiermittelmangel
- Kurzschluß, Überstrom oder Überspannung
- Sturm, Frost oder Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
- während der Dauer von Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub

 2. Maschinen-Teil-Versicherung


     - gegen Brand
     - gegen Diebstahl


mit Eigenanteil pro Schadensfall
 
Im Rahmen der Maschinen-Teil-Versicherung übernimmt der

Versicherer die Entschädigung für    unvorgesehen eintretende

Schäden an den versicherten Sachen insbesondere durch:

      - Brand und Diebstahl

zu 1.- 2.


Vom Versicherungsschutz insbesondere ausgeschlossen sind:


- Krieg
- Kernenergie
- Vorhandene oder bekannte Mängel
- zwangsläufig von außen einwirkende Einflüsse des bestimmungsgemäßen Einsatzes
- betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion

 

- Der Eigenanteil pro Schadensfall der versicherten Sache, ist auf dem Mietkontrakt

  genau definiert. Bei Abbrucharbeiten verdoppelt sich der Eigenanteil.
- Bei Mietsachen mit Anbauwerkzeugen ist grundsätzlich nur ein Anbauwerkzeug

  mitversichert, ausgenommen Sonderanbauwerkzeuge oder Werkzeuge

  für die eine Versicherung auf dem Kontrakt ausgewiesen wird.
- Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Diebstahl- und Beraubungsschäden hat der Mieter

  unverzüglich der Polizeibehörde und dem Vermieter zu melden.
- Sämtliche über Friedrich Rohwedder Vermietung GmbH abgeschlossenen Versicherungen

  gelten ausschließlich für Einsätze der Mietgegenstände in der Bundesrepublik

  Deutschland.

3. Der Mieter ist verpflichtet Mietsachen ohne Voll- oder Teilversicherung auf eigene Kosten

zugunsten der Friedrich Rohwedder GmbH für die Dauer der Mietzeit ausreichend

gegen Brand, Diebstahl und Maschinenbruch zu versichern und nachzuweisen.

 

Vers.: 060807-0

 

 

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