Versicherungsbedingungen der Friedrich Rohwedder Vermietung GmbH
1. Maschinen-Voll-Versicherung (gemäß ABMG)
- gegen Brand
- gegen Diebstahl
- gegen Maschinenbruch
mit Eigenanteil pro Schadensfall
Im Rahmen der Maschinen-Voll-Versicherung übernimmt der
Versicherer die Entschädigung für unvorgesehen eintretende
Schäden an den versicherten Sachen insbesondere durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Konstruktion-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess- Regel oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl oder Schmiermittelmangel
- Kurzschluß, Überstrom oder Überspannung
- Sturm, Frost oder Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
- während der Dauer von Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
2. Maschinen-Teil-Versicherung
- gegen Brand
- gegen Diebstahl
mit Eigenanteil pro Schadensfall
Im Rahmen der Maschinen-Teil-Versicherung übernimmt der
Versicherer die Entschädigung für unvorgesehen eintretende
Schäden an den versicherten Sachen insbesondere durch:
- Brand und Diebstahl
zu 1.- 2.
Vom Versicherungsschutz insbesondere ausgeschlossen sind:
- Krieg
- Kernenergie
- Vorhandene oder bekannte Mängel
- zwangsläufig von außen einwirkende Einflüsse des bestimmungsgemäßen Einsatzes
- betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion
- Der Eigenanteil pro Schadensfall der versicherten Sache, ist auf dem Mietkontrakt
genau definiert. Bei Abbrucharbeiten verdoppelt sich der Eigenanteil.
- Bei Mietsachen mit Anbauwerkzeugen ist grundsätzlich nur ein Anbauwerkzeug
mitversichert, ausgenommen Sonderanbauwerkzeuge oder Werkzeuge
für die eine Versicherung auf dem Kontrakt ausgewiesen wird.
- Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Diebstahl- und Beraubungsschäden hat der Mieter
unverzüglich der Polizeibehörde und dem Vermieter zu melden.
- Sämtliche über Friedrich Rohwedder Vermietung GmbH abgeschlossenen Versicherungen
gelten ausschließlich für Einsätze der Mietgegenstände in der Bundesrepublik
Deutschland.
3. Der Mieter ist verpflichtet Mietsachen ohne Voll- oder Teilversicherung auf eigene Kosten
zugunsten der Friedrich Rohwedder GmbH für die Dauer der Mietzeit ausreichend
gegen Brand, Diebstahl und Maschinenbruch zu versichern und nachzuweisen.
Vers.: 060807-0
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